01.12.2015
Allgemein

Achtung: Winterreifenpflicht für Quads

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Die Winterreifenpflicht für Quads und ATVs gilt in Deutschland bereits Winterreifenpflicht für Quads: gilt in Deutschland bereits seit dem 4. Dezember 2010seit dem 4. Dezember des Jahres 2010. Damals trat eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft. Eine Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht für Quads bringt Bußgeld und in einigen Fällen auch einen Flensburg-Punkt ein. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, wie es um die Kennzeichnung von M + S-Reifen steht.

Winterreifenpflicht für Quads: Gesetzesgrundlage

In § 2 Absatz 3a dieser Verordnung heißt es dazu:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). (…) Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (…), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Laut Bußgeldkatalog werden bei Nichtbeachtung ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 40 Euro fällig, mit Behinderung 80 Euro und ein Flensburg-Punkt.

‚M + S‘ Kennung: Regelung

Obwohl laut Gesetz explizit Reifen mit ‚M + S‘ Kennung gefordert sind, ist diese nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht zwingend erforderlich. Hierzu hat Jens Redöhl vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Abteilung Politische Planung und Kommunikation – Referat L 23 – folgende Stellungnahme abgegeben:

Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen solche Reifen, bei denen das Profil Winterreifenpflicht für Quads: Quad mit PKW Winterbereifungder Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.

Welche Möglichkeiten es gibt, in dieser Sache auf Nummer Sicher zu gehen, hat ATV&QUAD in der Ausgabe 2015/11-12 näher erläutert – zu finden unter > p438641.webspaceconfig.de/atv-quad-magazin_com//bestellung/ < . chk