Achtung! Frontkennzeichen
Doch Frontkennzeichen für Quads: Enttäuschung über neuerlichen deutschen Alleingang. Immerhin – das Bundes-Verkehrsministerium beseitigt in einer klärenden Stellungnahme bisherige Unklarheiten …
In unserer jüngsten Ausgabe ATV&QUAD 2007/11-12 hatten wir unter der Überschrift ‚EU kippt Frontkennzeichen‘ auf den Wegfall von § 60 der Straßen Verkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) verwiesen. Nach unseren Informationen hätte dies bedeutet, dass hier jetzt europäisches Recht gelte, nach dem für Quads keine Frontkennzeichen vorgeschrieben sind. Doch wie sich bereits kurz nach der Veröffentlichung gezeigt hat, gilt in Deutschland nunmehr § 10 §§ 5 der neu geschaffenen Fahrzeug Zulassungs Verordnung (FZV):
FZV, § 10 §§ 5:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
Kurzum: In Deutschland müssen Quads – als einzigem Land in der Europäischen Union – nach wie vor an ihrer Front ein Kennzeichen tragen.
In zahlreichen Leserbriefen und Telefonaten hat die Quad-Gemeinde ihre Enttäuschung über diese Regelung zum Ausdruck gebracht. Zumal man unseren Rechts-Experten die unvollständige Information kaum übelnehmen kann. Denn die neue FZV wurde geschaffen, um europäisches Recht umzusetzen, das in der alten StVZO nicht berücksichtigt gewesen ist. Dann muss einer erstmal darauf kommen, dass quadmäßig das neue Gesetz alte deutsche Alleingänge überleben lässt. Außerdem sind ATVs und Quads sowohl als Kraftfahrzeuge der Gruppe ‚L‘ (unter die ansonsten motorisierte Zweiräder und Trikes fallen) wie auch als landwirtschaftliche Zugmaschinen (LoF) von der Umwelt-Plaketten-Regelung ausgeschlossen – warum behandelt sie der deutsche Gesetzgeber dann nicht auch in Sachen Frontkennzeichen wie Motorräder? Solche Unlogik muss man nicht verstehen.
Aber man sollte sie beachten. Denn wer sich nicht dran hält, muss 40 Euro Strafe zahlen und kassiert einen Flensburg-Punkt – das funktioniert nämlich in Deutschland, wie unser Leser Marcus (‚BlackLTZ‘) aktuell schmerzlich erfahren hat. „Dass ich die Leute, die uns das eingebrockt haben, auch noch indirekt wähle, das ist schon bitter“, sagt Marcus.
Doch genug der Emotionen. Um endlich Klarheit zu schaffen in der leidigen Angelegenheit Frontkennzeichen, haben wir das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung um eine Stellungnahme gebeten:
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Stellungnahme des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in Berlin
In Deutschland sind Quads nach geltendem Zulassungsrecht (FZV) Kraftfahrzeuge und nicht von den für Kraftfahrzeuge erforderlichen Kennzeichnungspflicht an der Vorder- und Rückseite ausgenommen. Kennzeichen müssen also vorne und hinten angebracht werden.
Begründung: Die Richtlinie 2002/24/EG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, unter deren Anwendungsbereich auch vierrädrige Quads fallen, regelt – unter Beachtung der Verkehrssicherheit – die bautechnischen Anforderungen an die Anbringungsstelle für das hintere Kennzeichen. Besondere Vorgaben für die Anbringung des vorderern Kennzeichens waren aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich.
Ziel der Richtlinie ist es aber nicht, das Zulassungsverfahren oder die Vorschriften über die Zuteilung von Kennzeichen an der Vorder- und/oder Hinterseite eines Quads zu harmonisieren. Dies richtet sich nach wie vor ausschließlich nach den nationalen Vorschriften. Nach § 10 Abs. 5 Satz 1 der FZV müssen Quads daher auch weiterhin über ein Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite verfügen.
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Bei der Gelegenheit hatten wir im Bundes-Verkehrsministerium übrigens auch gleich nachgefragt, ob Quads von der jetzt anstehenden Regelung in Sachen Umwelt-Plakette betroffen sind. Die Antwort der Regierenden in Berlin findet sich im aktuellen ATV&QUAD Magazin 2008/01-02 auf Seite 8.
Ist ja wohl echt der Hammer, dieser Rechtsstaat genant BRD muss wohl immer was besseres sein und seine Macht gegenüber den kleinen Ausspielen.
Die Frage stellt sich dann auch noch, was die Quadfahrer machen sollen, die keine Halterung vorne an Ihrem Quad haben. Was bitte schön sollen die den jetzt machen???
Owei bei Abklehrung meines Handelspartner der mir mitteilte wenn ich zum anbringen des nummern Tafel an der Vorde seite des Quad´s
Löcher Bohren muß eine Gewährleistung nicht mehr stat findet weil heer bei geholte Mängel mutwillig zu gefürt nicht greifene Garantie leistung greift?
Was ich so mit zu verstehen habe wenn ich zum Anbringen einen Nummernschilde Löcher in irgend welche Teile des Quad Bohren sollte und es nacher an dieser stelle zu einem Defeckt kommen sollte wird die Garatie nicht Haften weil ich selber schuld bin da ich dort Löcher gebort habe wo keine Wahren.
Also werde ich nicht mit front Nummernschild fahren wenigsten nicht so lange ich eine Garantie auf dem Quad habe.
Anmerkung des Moderators: Für die Montage eines Frontkennzeichens besteht aus technischer Sicht keine Notwendigkeit, den Rahmen anzubohren – in den meisten Fällen lassen sich Schellen verwenden. imo
das ist doch mal wieder typisch deutschland….
Im §1 der FZV werden alle Fahrzeuge aufgeführt, die diese Verkehrsordnung betreffen…….
Quads bis 15KW und unter 400Kg also Fahrzeuge der Kategorie L7E sind dort nicht aufgeführt!
Ich stehe aber mit dem Thema gerade vor Gericht und werde berichten 😉
Mit redaktionellem Gruß
Jürgen Schulze
Hi Immo,
Ich hab euren Bericht und die Stellungname des BUMI
gelesen. Es gibt Beispiele an denen sich diese Vorschrift reibt. Ich habe vom Chef von KVN eine schriftliche Stellungname die mir den Anbau des Kennzeichens untersagt. Da das Fahrzeug mit seiner technischen Beschreibung dem Zulassungsrecht entspricht darf die Betriebserlaubniss nicht verweigert werden. Eine Ergänzung des Gutachtens durch irgendeine Behörde ist gar nicht vorgesehen. Es kann nicht sein, das sich eine Behörde ohne jegliche technische Kenntiss über die Auswirkung irgendwelche zusätzlichen Forderungen formuliert.
Denk mal Beispielsweise an die SMC mit den Kühlungsproblemen.
Ne Aussage zu treffen wie: „…wenn die nach Deutschland verkaufen wollen, dann müssen die…“ is nicht nur extrem kurzsichtig sondern auch rechtlich nicht haltbar. Ne Ausnahmegenehmigung beantragen macht auch keinen Sinn…..denn eigenlich interessiert es niemanden ob Fahrzeuge mit EG Zulassung auch STVZO konform sind…..;)
Leider ist es in Deutschland so, das sich viele der Behörden mit wirklich unrelevanten „SCHEIß“ beschäftigen. Die Kennzeichen Nummer gehört auch dazu.
Eigendlich ist Deutschland mal ein Land gewesen in dem gerade die Entwicklungen der Technologie aus dem Volk kam…. Solange jeder Vorgang sofort interpretiert und reglementiert werden muss werden wird nie Freiraum für neues entstehen.
Das BUMI sollte vielecht mal nachdenken….vielecht auch mal sich mit dem KBA zusammensetzen….vieleicht auch mal andere Europäische Länder befragen…..und den wirklich verwirrenden Mist, der regelmäßig an die Zulassungsstellen abgelassen wird, mal vereinfachen.
Die EG Regelungen sollten nämlich eigendlich VEREINFACHEN!……
Na? wäre das nicht ein Vorhaben für 2008?
gruß aus Limburg
Aber wenn ich mit meinem Ösi-ATV nach D einreise muss i ma dann ned des Taferl (welches wir dieses Jahr entgültig abgegeben haben) mit Waffengewalt zurückholen und auf das ATV pappen? :-)))
Vielleicht sollten sich ein paar Quadzeitschriften zusammen tun und einen gemeinsamen Anwalt bezahlen der solche Sachen (es gibt auch in Ö etliches was mit Quad/ATV im argen liegt. ich nenne da nur Parkgebühren in der Stadt oder die Zugmaschinenregelung wo du das ATV auf 50kmh drossen musst wenn du die volle Leistung haben willst??????) vor Gericht bringt?
Grüsse aus Gumpoldskirchen
… nein, Alfred, keine Sorge: Da Dein Ösi-ATV in der Alpenrepublik ordnungsgemäß ohne Frontkennzeichen zugelassen ist, darfst Du damit auch ohne Frontkennzeichen nach Deutschland fahren. Deutschland ist verpflichtet, eben ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge aus anderen Ländern anzuerkennen. Hier gilt das gleiche Recht wie zum Beispiel für gelbe Scheinwerfer, die in Österreich und Frankreich erlaubt sind respektive sogar eine ganze Zeit lang vorgeschrieben waren, obwohl sie in Deutschland verboten waren und sind.
Was Parkgebühren und Zugmaschinen-Zulassungen betrifft, bestätigen wir zwar, dass es hier viele noch nicht so ganz ausgegorene Regelungen gibt. Doch hier haben wir durchaus ein gewisses Verständnis für die Gesetzgeber, schließlich ist unser Markt noch sehr jung, und die Gesetzgeber brauchen halt eine Weile, praxisgerechte Lösungen zu finden. Zumal ATVs und Quads von den Herstellern ursprünglich ja gar nicht für die Benutzung auf öffentlichen Straßen konzipiert worden sind. Von daher solltest Du hier geduldig sein, etwaige „Ungerechtigkeiten“ mit Großmut betrachten, Dich in aller Sachlichkeit mit Deinen Argumenten an die Obrigkeit wenden und Dich dafüber freuen, dass diese das Fahren mit ATVs und Quads überhaupt erlaubt hat.
Alfred….vor Gericht? Mit nationalen Zulassungen?
Vergiss es: Abnahme erfolgt nach STVZO…….also nimm es natürlich sind 50Km/h nich fundiert….aber eben genausowenig wie das Quad an sich. National isses nich sauber geregelt. Solange unsere TÜV´s so feige sind ihr Know How mal wieder einzusetzen wird sich da auch wenig tuen.
Vorschlag: Quad offen = EURO 5,E-OBD, ABS, Differenzial, ausgeglichene Lenkgeometrie = Leistung egal, Speed egal, abnahme über einzelgutachten
(das währ doch was …… oder????) Na welcher Tüv machts?????
Nechster Schertz sicher Feuerlöscher
Aja was bitte ist ein Quad mit 3 Reifen?
Etwas anderes wie ein Trike?
Ich habe noch kein solches Gefährt mit Frondkenzeichen gesehen,fählt so ein Gefährt nicht auch in die gleiche Spalte?
Warum soll ich ein Quad forne ein Kenzeichen anbringen wenn ich es nicht auch als solches Versichern kann?
Warum brauch Motoräder die bei weiten schneller sind nur hinten eins?
Habe ich nicht schon als Quad Fahrer genug unsinikeiten am Quad mit zu schleppen Verbanskasten DIN .Warndreieck ..DIN Warnsachen DIN..
Nechster Schertz sicher Feuerlöscher
Freizeit Hobby =Fun
Motorad -Warnblinker-Warndreieck-Verbanskasten-Frondkenzeichen?
Was ist das für eine Weld?
Ich habe mein neues Quad am 21. April 2008 beim Strassenverkehrsamt angemeldet. Ohne 2. Nummernschild hätte ich die Zulassung nicht bekommen – was sollte ich also tun . . . ?
Eine Frechheit ist es trotzdem, denn Motorräder fahren viel schneller ! ! ! Ausserdem habe ich ein Quad mit Wasserkühlung.
Na ja, so ist es nun einmal in der BRD. Wenn das mal alles wäre . . . Aber wer ist noch stolt auf dieses Vaterland ? ? ?
Hört bloß mit diesem deutschen Behördenschwachsinn auf!
Ich fahre ein Quad mit Ölkühlung,Kennzeichen vorn fast unmöglich.
Ein Beamter der Zulasungsstelle meinte,daß es diesen Blödsinn nur noch in Deutschland gibt,alles andere sei aber mein Problem.
Typisch deutsche Bürokratie!!!
Hallo Leute,
es ist schon nerfig mit den vorderen Kennzeichen am Quad, doch es gibt eine recht einfache Lösung auch für diejenigen die vorn keine extra Halterung haben.
Im Baumarkt gibt´s Schellen aus Kunststoff oder Metall die irgendwelche Rohre an der Wand halten sollen. Genau diese Schellen ans Kennzeichen geschraubt und an den Rahmenteilen befetigt und fertig. Die Halter aus Kunststoff sind praktisch, denn da kann man das Kennzeichen auf der Piste oder im Gelände einfach abklipsen.
Also sucht mal im Baumarkt.
Euer Fredl – Quadler
Hallo. Was ist jetzt eigentlich bei Quads-ATV
Frontzeichen ja oder nein?? 🙂
Frontkennzeichen: JA.
(Wer lesen kann, ist deutlich im Vorteil…)
Was habt Ihr eigentlich für ein Problem mit vorderen Kennzeichen?? Das wird doch nur im Gelände (Wieviele tun das?) und auf einem Radarfoto zum Problem!
Also ordentlich fahren und sich an die Regeln halten und nicht auf die Bürokratie schimpfen.
Oder damit Ihr mal wisst was Bürokratie ist: Fahrzeug in Holland oder Italien anmelden. Auf Knieen und um Gnade bettelnd werdet Ihr zurück kommen.
Wobei wir nicht vergessen anzumerken: Anmeldung in NL oder Italy geht natürlich nur, wenn dort auch der Hauptwohnsitz ist. Ansonsten wird Angela eifersüchtig und schickt ihre Finanz-Schergen ins Feld…
Wer behauptet es wäre in den Niederlanden schwieriger der kanns wohl noch nie ausprobiert haben! Dort macht es das POSTAMT und die Fahrzeuge erhalten das Nummernschild praktisch auf Lebenszeit, der Rest (Versicherung) erfolgt ganz einfach per Telefon!
in diesem deutschen Staat ist nichts mehr normal.jedes Bundesland ick andere Bestimmungen für Schilder.einfach nicht möglich in Riesa (Sachsen)ein kleineres Nummernschild am Atv anzubringen,obwohl eins dran war mit entsprechendem Kasten für den VerbandsKasten.typische Paragraphen Hengste und wirklich sinnlose deutsche gründlichkeit