Gesetz: Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen

Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen: auch für alle ATVs und Quads, die als LoF zugelassen sind

Achtung, in Deutschland gilt Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen. Die Mitführpflicht von Warnwesten in Fahrzeugen, die seit 1. Juli 2014 besteht, gilt auch für Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft und somit auch für alle ATVs und Quads, die als LoF zugelassen sind. Wenn die Warnweste bei Verkehrssicherheitskontrollen fehlt, droht ein Verwarnungsgeld. Aus Gründen der Sicherheit sollte auch für jeden Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen: auch für alle ATVs und Quads, die als LoF zugelassen sindMitfahrer eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein, selbst wenn der Gesetzgeber in Deutschland nur eine Weste je Fahrzeug fordert, schließlich werden am Fahrbahnrand stehende Personen mit Warnweste gerade in der Dunkelheit besser wahrgenommen.

Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen: Was die § 53a StVZO besagt

In der Verordnung steht: ‚Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen.’ Die Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007 verliert ihren Status als harmonisierte Norm zum 30.09.2013 und wird von der EN ISO 20471:2013 abgelöst. Das heißt: Die Warnweste muss orange-rot, orange oder gelb sein und über zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Vorder- und Rückseite verfügen. Damit die Reflexion ihre volle Wirkung entfaltet, sollte die Warnweste geschlossen getragen werden. ami

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