Bundesministerium für Verkehr

Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen: auch für alle ATVs und Quads, die als LoF zugelassen sind

Gesetz: Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen

Achtung, in Deutschland gilt Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen. Die Mitführpflicht von Warnwesten in Fahrzeugen, die seit 1. Juli 2014 besteht, gilt auch für Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft und somit auch für alle ATVs und Quads, die als LoF zugelassen sind. Wenn die Warnweste bei Verkehrssicherheitskontrollen fehlt, droht ein Verwarnungsgeld. Aus Gründen der Sicherheit sollte auch für jeden Mitfahrer eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden

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