Gesetz: Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen
Achtung, in Deutschland gilt Warnwesten Pflicht für Zugmaschinen. Die Mitführpflicht von Warnwesten in Fahrzeugen, die seit 1. Juli 2014 besteht, gilt auch für Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft und somit auch für alle ATVs und Quads, die als LoF zugelassen sind. Wenn die Warnweste bei Verkehrssicherheitskontrollen fehlt, droht ein Verwarnungsgeld. Aus Gründen der Sicherheit sollte auch für jeden Mitfahrer eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden