16.12.2010
Fahrzeuge

Bayern: Betrieb von Raupen-ATVs

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Nur mit Sondergenehmigung: Einsatz von Raupen-ATVs auf bayerischem SchneeIn Bayern ist der Betrieb von motorisierten Schneefahrzeugen grundsätzlich verboten. ATVs mit Raupensystemen dürfen nur auf öffentlichen, nicht gesperrten Straßen fahren. Es sei denn, man hat eine Sondergenehmigung…

Das Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen weist darauf hin, dass es nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) grundsätzlich verboten ist, motorisierte Schneefahrzeuge zu betreiben. Dies diene in erster Linie dem Schutz der Natur und der Menschen vor unnötigen Lärmbelästigungen.
Unter motorisierten Schneefahrzeugen sind dabei neben Pistenraupen, Loipenspurgeräten, Schneewieseln und Skidoos auch ATVs zu verstehen, die mit sogenannten Snow-Track-Systemen (Raupen-Fahrwerken) ausgestattet sind.
Von diesem Verbot können jedoch Ausnahmen zugelassen werden, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. Zu berücksichtigen ist dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Sicherheit auf Ski-Abfahrten und -Wanderwegen, aber auch der Schutz der Vegetationsdecke sowie der Schutz der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor unnötigen Lärmbelästigungen. Eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung entbindet dabei nicht von dem Erfordernis einer immissionsschutzrechtlichen Ausnahme.

Die Konsequenzen für FahrerInnen von Raupen-ATVs

Wer die Raupen-Fahrwerke ordnungsgemäß in die Papiere eingetragen hat und sich damit ausschließlich auf öffentlichen, nicht gesperrten Wegen bewegt, darf damit ebenso fahren wie mit einem gewöhnlich bereiften ATV. Sobald die Wege allerdings verlassen werden und es über die geschlossene Schneedecke geht, betrachtet das Amtsauge Raupen-ATVs wie Motorschlitten, für deren Benutzung eine Sondergenehmigung erforderlich ist. Um eine solche zu erhalten, muss ein Bedürfnis vorhanden sein, das ein solches Fahrzeug erforderlich macht – zum Beispiel die Versorgung einer Berghütte oder der Betrieb eines Skilifts.
Just for Fun dürfen motorisierte Schneefahrzeuge auf bayerischem Schnee nicht gefahren werden.

Kontakt: Landratsamt Bad Tölz