30.01.2018
Allgemein

Business: Selbständig machen als Quad-Händler

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Wer sich selbständig macht, muss über eine ganze Reihe an Entscheidungen nachdenken. Natürlich ist der Erfolgsdruck bei dem Weg in die Selbständigkeit oft groß. Bei Misserfolg kann nicht selten die persönliche Pleite drohen, im Erfolgsfall winken demgegenüber jedoch auch meist gute Verdienstmöglichkeiten. Wer sich als Quad-Händler selbständig machen will, der sollte sich über wichtige Aspekte seines Wegs in die Selbständigkeit Gedanken machen. Mehr noch sollten Diese Gedanken zu Papier gebracht werden in Form eines kompakten bis ausführlichen Businessplans, sodass insgesamt ein stringenter und durchdachter Plan vorliegt, der den Weg in eine erfolgreiche Zukunft ebnet. Zu einer Planung des ersten Vorgehens als Selbständiger, die vor allem formale Aspekte der Selbständigkeit aufgreift, gehören im Wesentlichen die nachstehenden Punkte:

  • Gewerbeanmeldung
  • Rechtsform
  • Sozialversicherungen
  • Businessplan (Idee, Team/Management, Produkt, Marketing, Finanzierung etc.)
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Steuern
Selbständig als Quad-Händler: von der Anmeldung bis zur Rechtsform

Ganz am Anfang der Selbständigkeit im formalen Sinne steht die Gewerbeanmeldung. Wichtig zu wissen ist, dass man als selbständiger Quad-Händler Gewerbetreibender ist und kein Freiberufler, Selbständig machen als Quad-Händler: viele wichtige Punkte zu beachtenda man mit einem Produkt handelt. Wer handelt, der benötigt eine Gewerbeanmeldung und ist Gewerbetreibender. Wer sich nicht als Einzelperson selbständig macht, sondern mit mindestens zwei Personen und zu mehreren, der gründet in der Regel eine so genannte Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Hier sollte ein Vertrag bzw. eine Vereinbarung zwischen den einzelnen Personen aufgesetzt werden, die zum Beispiel Auskunft darüber gibt, wer welche Investitionen tätigt, wer grundlegend für welche Aufgaben zuständig ist und wie der Gewinn aufgeteilt wird. Wer eine Kapitalgesellschaft anstreben will, kann als Quad-Händler grundsätzlich auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine UG bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen. Ebenso kommt auch die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in Betracht. Bei der GmbH, UG und OHG muss noch eine Eintragung in das Handelsregister stattfinden. Die Rechtsform der GmbH erfordert Eigenkapital von mindestens 25.000 Euro, die Haftung ist jedoch auch auf dieses Kapital beschränkt.
Bei einer Gründung als Einzelunternehmen bzw. als natürliche Person mit lediglich einem Gewerbeschein haftet man unbegrenzt mit seinem persönlichen Vermögen. Doch was genau ist bei einer Gewerbeanmeldung, auf die hier näher eingegangen werden soll, zu beachten? Zunächst sind hier persönliche und private Daten einzutragen, wie etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer. Danach ist die Anschrift der Betriebsstätte anzugeben und die Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter. Wichtig ist bei der Gewerbeanmeldung, dass die Tätigkeit bzw. die Tätigkeiten, denen bei der Selbständigkeit nachgegangen wird, anzugeben sind. Hier können auch mehrere Tätigkeiten angegeben werden. Gut ist, wenn alle möglichen Tätigkeiten hier umfassend angegeben werden, sodass der Selbständige sich bei seinem späteren Handeln stets auf die Gewerbeanmeldung berufen kann und diese bei Änderung oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit nicht wieder abändern muss. Also trägt der Gründer einer Quad-Selbständigkeit hier vor allem etwas wie ‚Handel mit Quads‘ ein, eventuell auch noch ‚Beratung zu Quads und weiteren motorisierten Fahrzeugen‘. Auszufüllen ist bei der Gewerbeanmeldung auch noch, ob es sich bei der Selbständigkeit um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Die Selbständigkeit im Nebenerwerb wird in Deutschland immer beliebter, jedoch wird ein Quad-Händler wahrscheinlich diese Tätigkeit als Haupterwerb beginnen.

Sozialversicherungen als Selbständiger abschließen

In puncto Sozialversicherungen sind zunächst die Kranken- und Pflegeversicherung zu nennen. Sofern die Selbständigkeit im Haupterwerb betrieben wird, muss hier eine Kranken- und Pflegeversicherung als Selbständiger abgeschlossen werden. Während als Angestellter in einem sozialversicherungspflichtigen Job erst ab einer bestimmten Gehaltsschwelle eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann, hat man als Selbständiger die Wahl, ob man sich gesetzlich oder privat krankenversichern will. Man kann sich als selbständiger Quad-Händler auch freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern lassen. Auch zu einer Unfallversicherung sollte sich selbständige Quad-Händler Gedanken machen. Daneben kann auch eine Rentenversicherung abgeschlossen werden. Manche Gruppen von Selbständigen müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Zu diesen Gruppen gehören selbständige Quad-Händler jedoch nicht.

Wichtig: Die Finanzierung sichern und Steuern zahlen

Essenziell als selbständiger Quad-Händler ist es, dass die Finanzierung gesichert ist. Es müssen schließlich gebrauchte oder neue Fahrzeuge angeschafft und vorfinanziert werden. Daneben fallen in der Regel viele, weitere Kosten an. Kann der neue Händler und Selbständige Selbständig machen als Quad-Händler: Finanzierung & Steuernnicht auf ein finanzielles Polster zurückgreifen, so muss er die Finanzierung aus anderen Quellen bewerkstelligen. Gleich ob es sich um die staatliche Förderung beispielsweise durch die Agentur für Arbeit oder durch Kredite handelt, so ist es unabdingbar, dass der Gründer bzw. die Gründerin über einen geschlossenen und runden Business- und auch Finanzplan verfügt. Es gilt hier unter anderem festzulegen, welche Kosten anfallen und welche Umsätze realistisch einzuplanen sind. Zu Finanzierungsmöglichkeiten für Selbständige kann man sehr gute Informationen zum Beispiel auf dem Portal www.gruendercheck.com erhalten. Wenn im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt werden und darauf im Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, so kann der Unternehmer bzw. Gewerbetreibende beantragen, als Kleinunternehmer geführt zu werden, der keine Umsatzsteuer ausweisen muss. Liegt der Umsatz jedoch über diesen Schwellwerten, so ist bei der Selbständigkeit mit Umsatzsteuer zu optieren. In den ersten beiden Jahren muss der selbständige Quad-Händler, sofern er mit Umsatzsteuer optiert, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ausweisen. Grundsätzlich ist dann auch bei der jährlichen Steuererklärung eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. x

Kontakt: > Gruendercheck.com <

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