02.04.2015
Allgemein

Deutschland: Kommt die Maut für Quads?

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Ist in Deutschland eine Maut für Quads geplant? Eine Maut nicht, schließlich hat Bundeskanzlerin Angela Merkel einmal gesagt, dass es mit ihr keine ‚Maut‘ geben wird. Also heißt das Ganze deutsch & gründlich ‚Infrastrukturabgabe‘, die über eine entsprechende Kommt die Maut für Quads und ATVs in Deutschland? Eva Schmitz hat recherchiert, was der Gesetzentwurf für die ‚Infrastrukturabgabe‘ für das Krabbelzeug vorsiehtReduzierung der KFZ-Steuer ausgeglichen werden soll – durch die Finger schauen dann ausschließlich diejenigen, die in Deutschland keine KFZ-Steuer bezahlen. Ausländer also. Im deutschen Sinne, versteht sich, wenn auch nicht so ganz im Geiste des europäischen Gedankens.
Immerhin wurde zu dieser deutsch-gründlichen Infrastrukturabgaben-Maut mit der ‚Drucksacke 18/3990‘ durch den deutschen Bundestag jüngst ein Gesetzentwurf verabschiedet. Es ist also davon auszugehen, dass dieser zum Gesetz wird. Daher lohnt es sich, den mal genauer unter die Lupe zu nehmen, um zu schauen, wer jetzt eigentlich zur Kasse gebeten wird und wer definitiv nicht. Denn den ATV- und Quad-Piloten steht die Frage ins Gesicht geschrieben, ob es in Deutschland auch eine Maut für Quads geben wird. Schließlich können wir bei den geringen Steuersätzen, die für VKPs und LoF-Zugmaschinen aufgerufen werden, kaum so viel KFZ-Steuer zurück bekommen, wie wir Maut zahlen müssten.

Maut für Quads: Welche Fahrzeug-Klassen zur Kasse gebeten werden

Für welche Fahrzeuge muss die Infrastrukutrabgabe eigentlich gezahlt werden? Das ist eine Frage der Fahrzeug-Klasse, und so steht im Gesetzentwurf:

  • § 1 Infrastrukturabgabe
  • Für die Benutzung der Bundesfernstraßen im Sinne des § 1 des Bundesfernstraßengesetzes mit
  • 1. Kraftfahrzeugen der Klasse M1 oder M1G ohne besondere Zweckbestimmung im Sinne des Anhangs II Teil A Nummer 1, auch in Verbindung mit Nummer 4, der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/15/EU vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 172) geändert worden ist,
  • 2. Kraftfahrzeugen der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung als Wohnmobil im Sinne des Anhangs IITeil A Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 5.1 der Richtlinie 2007/46/EG oder
  • 3. Kraftfahrzeugen der Klasse M1 oder M1G mit besonderer Zweckbestimmung als beschussgeschütztes Fahrzeug im Sinne des Anhangs II Teil A Nummer 1 in Verbindung mit den Nummern 4 und 5.2 der Richtlinie2007/46/EG ist eine Abgabe zu entrichten (Infrastrukturabgabe).
  • Quelle: Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG / Drucksache 18/3990 / www.Bundestag.de

Demnach sind Fahrzeuge der sogenannten Klasse M1 und M1G (unter 1. genannt) mautpflichtig; ebenso Fahrzeuge der Klasse M, die als Wohnmobil angemeldet sind (Punkt 2.); und Fahrzeuge der Klasse M1 oder M1G, die gepanzert (Punkt 3.) sind. Der Rest, der nicht genannt ist, ist nicht betroffen, sprich: für alle anderen Fahrzeuge wird keine Infrastrurabgabe fällig. Kurzum: Eine Maut für Quads und ATVs, welche als VKP oder LoF Zugmaschine angemeldet sind, sieht das deutsche Gesetz aktuell nicht vor.
Allerdings gibt es sehr wohl eine Maut für Quads, die als ‚PKW offen‘ angemeldet sind – in dieser Klasse wurden ATVs und Quads Anfang der Nuller-Jahre zugelassen, als diese Fahrzeuge in Deutschland noch ganz neu waren und die Zulassungen als VKPs und LoFs noch nicht geregelt gewesen sind. Heute sind freilich nur noch sehr wenige ATVs und Quads als ‚PKW offen‘ unterwegs auf deutschen Straßen. Teils sind alte Schlüsselnummern (Im Feld ‚J‘) und noch nicht die neuen Klassenbezeichnungen Kommt die Maut für Quads und ATVs in Deutschland? Eva Schmitz hat recherchiert, was der Gesetzentwurf für die ‚Infrastrukturabgabe‘ für das Krabbelzeug vorsiehtim KFZ-Schein abgedruckt. LoFs wurden oft die Nummern ‚87‘ oder ‚89‘ zugeteilt.

Alle Klarheiten beseitigt?

Wenn Unsicherheit darüber besteht, wie das eigene Fahrzeug angemeldet ist, lohnt auch ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Diese Daten sollten korrekt sein, da die Zulassungsstellen nur in der Klasse anmelden können, in welcher das Fahrzeug auch versichert ist. Als letzter Ausweg bleibt nur noch der Anruf bei der Zulassungsstelle. esz

Kontakt: > Quad & ATV Paragraphendschungel <