12.08.2009
Allgemein

Einheitliches Strafmaß in Österreich

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Künftig keine freie Beurteilung des Gefährdungs-Potenzials: Strafen werden einheitlich festgelegtAb 1. September 2009 tritt in der Alpenrepublik ein einheitlicher Bußgeld-Katalog für Raser und Alko-Lenker in Kraft

In Österreich werden mit Anfang September einheitliche Bußgelder eingeführt, und damit gleichzeitig das Strafmaß für Raser und betrunkene Autofahrer empfindlich angehoben. Bislang oblag die Festsetzung des Bußgeldes dem Polizisten oder dem Verkehrsrichter bei schlimmeren Vergehen. Innerhalb einer Spannbreite konnte das Verwaltungsorgan Strafen nach Einschätzung der Schwere des Verkehrs-Vergehens individuell festlegen. Nun soll ein einheitlicher Katalog das Strafmaß bei bestimmten Vergehen festlegen.
Auf Autobahnen gelten bei erlaubten 130 km/h:

  • bis zu 10 km/h zu schnell fordert eine Strafe von 20 Euro,
  • bis zu 20 km/h zu schnell kosten 35 Euro
  • und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h sind 50 Euro fällig.

Diese Beträge gelten an Ort und Stelle, werden also direkt am Straßenrand erhoben.Muss allerdings eine ,Anonymverfügung’ eingeleitet werden, also bei ,Blitzen’ mit stationiertem Radar-Gerät, gelten höhere Strafen:

  • 30 Euro für Tempoverstöße bis zu 10 km/h,
  • 45 Euro für bis zu 20 km/h und
  • 60 Euro bis zu 30 km/h.

Wer innerorts etwa 40 km/h oder außerorts 50 km/h zu schnell ist, muss mit einer Strafe von mindestens 150 Euro und einem Fahrverbot von zwei Wochen rechnen.
Die Bußgelder für Fahren unter Alkoholeinfluss werden zum 1. September auf einen Strafrahmen zwischen 300 und 5.900 Euro erhöht, selbstverständlich inklusive Fahrverbot. Damit auch die Deutschen Nachbarn etwas davon haben, werden künftig Österreichische Bußgelder ab einem Betrag von 25 Euro im Falle einer Nichtbezahlung auch in Deutschland vollstreckt.