24.02.2017
Allgemein

Österreich: Strengere Strafen bei Unfällen

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Strengere Strafen bei Unfällen mit Verletzten und Toten gibt es neuerdings in Österreich, nachdem im Jahr 2016 der Begriff ‚grobe Fahrlässigkeit‘ erstmalig per Gesetz definiert worden ist. Bisher lag die Auslegung im Wesentlichen bei den Gerichten, handelt man jetzt jedoch grob fahrlässig, ist ein Strafverfahren unablässig. Schwerwiegender geahndet wird in diesem Zusammenhang zudem, wenn Alkohol oder andere berauschende Substanzen mit zum Sachverhalt gehören.

Strengere Strafen bei Unfällen: gesetzliche Neuregelung

Strengere Strafen bei Unfällen: unterwegs auf Österreichs Straßen; bei Verwicklungen in Unfällen und Nachweis von grober Fahrlässigkeit ist mit 2017 mit höheren Strafen zu rechnenNach der neuen Regelung liegt grobe Fahrlässigkeit dann vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, obwohl der Eintritt eines Unfalls geradezu vorhersehbar war, also nachlässig oder leichtsinnig handelt. „Es geht hier um eine unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt“, betont Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Kanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck.
In der Praxis wird dies relevant, wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem eine Person verletzt oder gar getötet wird. Der Verursacher muss hier immer mit einem Strafverfahren rechnen. Allerdings zeigt sich das österreichische Recht nachsichtig, wenn sich der Unfallverursacher nicht grob fahrlässig verhalten hat. „Liegt eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Berufsunfähigkeit vor, die weniger als 14 Tage dauert, wird der Täter nicht strafgerichtlich verfolg“, erläutert Tramposch.

Mehrere Beteiligte

Verursacht der Täter den Tod mehrerer Menschen, ist er neuerdings mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Bei einem Opfer reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Haft. Besonders hart – mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren – wird bestraft, wer den Tod einer größeren Zahl von Menschen herbeiführt.

Alkohol & Rauschmittel

Tramposch hebt besonders die Regelung zu Alkohol und anderen berauschenden Mitteln hervor. Danach wird ebenso wie bei einer grob fahrlässigen Tötung bestraft, auch wenn der Tod eines Menschen nicht fahrlässig herbeiführt worden ist. „Da reicht es auch schon, nur fahrlässig ein bisschen zu viel Alkohol zu trinken oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen. Das Risiko für eine Bestrafung ist deutlich gestiegen“, sagt der Rechtsanwalt. chk

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