02.03.2010
Allgemein

Quad-Besteuerung: Endlich eigene Klasse

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ATVs und Quads: Besteuerung nach Hubraum und Euro-SchadstoffklassenATVs und Quads sollen in Deutschland künftig im Rahmen einer eigenen Fahrzeugkategorie besteuert werden. Das ‚Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes‘ gibt’s bislang zwar nur als Entwurf, doch die Finanzämter fordern schon entsprechende Nachzahlungen…

Nach der glorreichen Umstellung der deutschen KFZ-Steuer auf CO2-Ausstoß hatten die Finanzämter – erst später dann auch seine Macher in Berlin… – erkannt, dass für ATVs und Quads gar keine Werte für den CO2-Ausstoß vorliegen, die Voraussetzung für eine entsprechende Besteuerung wären. In der Folge besteuerten die Finanzämter diese Fahrzeuge mit dem Mindestwert: 2 Euro je angefangene 100 Kubik. Dies allerdings nur mit ‚vorläufigen‘ Bescheiden, so dass entsprechende Nachzahlungen zu erwarten waren. Siehe dazu auch unseren Beitrag ‚Chaos bei der Quad-Besteuerung‘ in ATV&QUAD Magazin 2009/11 respektive im Weblog >>> Quad-Besteuerung: Zu früh gefreut <<<.
Wie wohl kaum anders zu erwarten im Merkel-Land der Gründlichkeit und des Fleißes, ließ die Korrektur denn auch nicht lange auf sich warten, schließlich geht’s hier ja um Steuer-Einnahmen für den Staat… So wurde vom Bundeskabinett am 13. Januar 2010 der Entwurf eines ‚Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes‘ beschlossen. Das einzig wirklich Neue daran ist, dass ATVs und Quads nun endlich eine eigene Fahrzeugkategorie bilden, und zwar gemeinsam mit den Trikes. Die leidige Diskussion um die Zuordnung dieser Fahrzeuge zu Motorrädern oder PKWs hat damit ein Ende.
Ansonsten ist eigentlich wieder alles wie vor Angelas CO2-Spuk: Dem Gesetzentwurf zufolge wird die Steuer für drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (der europäischen Fahrzeugklassen L5e und L7e) künftig wieder nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasvorschriften) bemessen, so wie es ursprünglich auch bei den PKW gehandhabt wurde.

25,36 Euro / 100 Kubik

Konkret: Für ATVs und Quads sind höchstens 25,36 Euro je angefangene 100 Kubik bei Fremdzündungsmotoren (Otto) respektive maximal 37,58 Euro je angefangene 100 Kubik bei Selbstzündungsmotoren (Diesel) zu berappen. Dieser Maximalsatz dürfte bis auf weiteres der Regelfall bleiben, da ATVs und Quads bislang praktisch ausschließlich mit Euro-0-Motoren angeboten werden, schließlich lassen anderweitige zwingende gesetzliche Bestimmungen noch auf sich warten.
Ganz schnell dagegen reagieren die deutschen Finanzämter: Kaum dass die Gesetzesänderung geplant ist, werden bereits Steuer-Nachzahlungen an all jene Quadpiloten versandt, die im vergangenen Jahr jene ‚vorläufigen‘ Steuerbescheide mit 2 Euro je angefangene Kubik erhalten hatten.

LoFs bleiben außen vor

Was noch wichtig wäre: Da das Ganze eben ausschließlich die Fahrzeugklassen L5e und L7e betrifft, bleiben ATVs und Quads außen vor, die nach deutschem Recht als Zugmaschinen (LoF) zugelassen sind. Sie wurden ursprünglich nicht wie Traktoren, sondern wie PKW nach Euro-0 besteuert; daran hat sich durch die CO2-Blase nichts verändert, so dass jetzt auch keine Korrektur vonnöten ist.
Schließlich muss in Deutschland ja alles seine Richtigkeit haben – nach einer Logik dahinter fragen wir besser nicht.

Weitere Infos beim ZIV Zweirad Industrie Verband