08.11.2009
Allgemein

Quad-Besteuerung: zu früh gefreut?

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www.gesetze-im-internet.deQuadix-Boss Jörg Braun hatte uns die frohe Nachricht überbracht: Im günstigsten Falle werden Quads in Deutschland jetzt nur noch mit 2 Euro je angefangene 100 Kubik besteuert. Doch der ZIV relativiert: Hier handelt es sich lediglich um VORLÄUFIGE Bescheide, das dicke Ende könnte noch kommen…

Es war ja auch zu schön, um wirklich wahr zu sein. Am 28. Oktober hatten wir in diesem Weblog Jörg Braun von Quadix zitiert mit der Aussage, dass Quads in Deutschland jetzt nur noch mit 2 Euro je angefangene 100 Kubik besteuert werden, siehe

Regelung zur Quad-Besteuerung

Unsere Recherchen bestätigten die Angaben des Quadix-Chefs, siehe auch die zu diesem Thema, leicht allgemeinverständlichen deutschen Gesetzestexte:

KraftStG § 9

Doch bereits einen Tag nach der Veröffentlichung meldete sich Gerald Federl, seines Zeichens Geschäftsführer beim Kymco-Importeur MSA in Weiden, mit dem Hinweis, das seien ja nur vorläufige Steuerbescheide, das dicke Ende käme noch – in Form saftiger Steuer-Nachzahlungen.
Jetzt wollten wir´s genau wissen und kontaktierten Siegfried Neuberger, den Geschäftsführer vom Zweirad Industrie Verband (ZIV), in dem die deutschen ATV- und Quad-Importeure organisiert sind. Warum stellen die deutschen Finanzämter plötzlich vorläufige Steuerbescheide aus? Die Antwort ist sehr deutsch & peinlich einfach: Im Zuge der hochgelobten Umstellung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer auf CO2-Ausstoß wurden diejenigen Fahrzeugklassen schlichtweg vergessen, für die Angaben des CO2-Ausstoßes gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Die Finanzämter konnten somit keine Steuerbescheide ausstellen, woraufhin eilends Übergangslösungen geflickt werden mussten.
Ganz genau erklärt das Siegfried Neuberger:

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die obersten Landesbehörden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) angewiesen, unter anderem bei Trikes und Quads, für die keine CO2-Werte vorliegen, wie folgt zu verfahren:
Bei der Zulassung dieser Fahrzeuge wird als CO2-Wert in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorläufig der Wert ‚001‘ eingetragen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Dies bedeutet, dass für diese Fahrzeuge vorläufig nur der hubraumabhängige Teil der KFZ-Steuer (2 Euro je angefangene 100 Kubik) gezahlt werden muss, da der CO2-Wert mit ‚001‘ angegeben wurde. Bei einem Hubraum von z.B. 800 Kubik würde dies einem vorläufigen Steuersatz von 16 Euro entsprechen.
Bei dieser Regelung handelt es sich um eine vorläufige Feststellung, sodass auch die Steuerbescheide mit diesem Zusatz versehen werden und zusätzlich durch die Aushändigung eines entsprechenden gesonderten Schriftstückes zur Zulassung die Information der/s Fahrzeughalterin/ers erfolgt.
Bei einer späteren kraftfahrzeugsteuerlichen Regelung für diese Fahrzeuge wird das Finanzamt nachträglich die dann festgelegten KFZ-Steuern erheben.

Kurzum: Sobald das Verkehrsministerium eine Regelung gefunden haben wird, wie ATVs und Quads einzustufen sind, was ihren CO2-Ausstoß betrifft, kann das Finanzamt die Differenz nachfordern. Was dann für alle, die sich jetzt über niedrige Steuerbescheide für ihre ATVs und Quads freuen, saftige Nachzahlungen bedeuten könnte.
Ob das so kommen wird, ist nicht gewiss. Deutsch wäre es freilich. Eine einfache Lösung dagegen wäre die Einstufung von ATVs und Quads wie entsprechende Motorräder – das könnte der Gesetzgeber mit wenigen Federstrichen so festsetzen; die paar Kröten an Differenz nachzufordern, wäre mehr Arbeit als Benefit für den Finanzminister; und am Ende wäre sogar der Umwelt gedient, schließlich muss auch die Quad-Industrie einen Anreiz haben, CO2-mäßig abgasarme Fahrzeuge zu produzieren.
Jedenfalls halten wir jede Wette, dass der ZIV den Berlinern insgeheim genau diese Lösung vorschlägt…

Kontakt: ZIV Zweirad Industrie Verband