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ATV & QUAD Magazin

Achtung: Winterreifenpflicht in Deutschland

Achtung: Winterreifenpflicht in Deutschland
Dezember 03
22:00 2010
Winterreifenpflicht in Deutschland: Sacksteder-Renegade mit M+S-Reifen-Felgen-Kombination als aufwändige und teure Umrüstung auf Winterreifen, die nur für wenige ATVs und Quads verfügbar istWinterreifenpflicht in Deutschland besteht ab morgen – Samstag, den 4. Dezember 2010 – im Rahmen einer neuen Verordnung auch für ATVs und Quads. Doch wir wären nicht in Deuschland, wenn es ganz so einfach wäre: ATV&QUAD verrät, welche ATV- und Quad-Fahrer fahren dürfen und welche stehen bleiben müssen…


Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt auch für ATVs und Quads. Dabei lässt das Gesetz viele Unklarheiten offen, welche Reifen auf welchen Fahrzeugen gefahren werden dürfen, zumal nur wenige ATV- und Quad-Reifen eine M+S-Kennung besitzen.

Winterreifenpflicht in Deutschland: Noch mal Achtung!

Mittlerweile hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung eine Erklärung abgegeben, wie der von Autoclubs, Landräten und Ordnungshütern widersprüchlich orakelte Gesetzestext eigentlich gemeint war. Siehe unseren Blog-Beitrag >Winterreifenpflicht in Deutschland: Durchblick im Schnee Chaos< vom 16. Dezember 2010.

Am 1. Dezember 2010 hat der Bundesrat eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen, diese tritt morgen – am Samstag, den 4. Dezember 2010 – in Kraft. In § 2 Absatz 3a heißt es dazu:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). (…) Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (…), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Laut Bußgeldkatalog werden bei Nichtbeachtung ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 40 Euro fällig, mit Behinderung 80 Euro und ein Flensburg-Punkt.

Mit dem neuen Gesetz sind Reifen mit M+S-Kennung Pflicht, allerdings nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Herrschen diese Wetterbedingungen nicht, darf auch im Winter mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind lediglich Einsatz-Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, für die es keine M+S-Reifen gibt.
Für ATV- und Quad-FahrerInnen bedeutet das:

  • ATVs und Quads, die als Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (VKP, bis 21 PS) zugelassen sind, dürfen bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
  • ATVs und Quads, die als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (LoF, offene Leistung) zugelassen sind, dürfen bei den genannten Wetterverhältnissen auch mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden, sofern im Handel für diese Fahrzeuge keine M+S-Reifen angeboten werden.
Und was bedeutet das in der Praxis?

Obwohl handelsübliche ATV- und Quad-Reifen mit ihrem grobstolligen Profil die vom europäischen Gesetz geforderte Eignung für Matsch und Schnee aufweisen, tragen sie im allgemeinen kein M+S-Symbol. ATVs und Quads, die als VKP zugelassen sind, dürfen somit bei den oben genannten Wetterbedingungen nicht einmal mit grobstolligen Quad-Geländereifen gefahren werden. Wer mit einem VKP bei Eis & Schnee auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte, muss

  • entweder PKW-Winterreifen aufziehen
  • oder eine Rad-Reifen-Kombination mit M+S-Kennung erstehen.

Ganz so einfach ist das aber nicht. Schließlich sind PKW-Winterreifen, die auf unsere winzigen Felgen passen, nicht in allen Quad-Dimensionen verfügbar; außerdem tragen sie andere Größen-Kennungen, so dass sie in vielen Fällen in die Papiere eingetragen werden müssten – was mangels entsprechender Hersteller-Freigaben allerdings ausgesprochen schwierig ist. Rad-Reifen-Kombinationen mit M+S-Kennung sind ebenfalls nicht für alle Fahrzeugtypen verfügbar, außerdem ausgesprochen teuer, und auch sie müssen in die Papiere eingetragen werden.
Kurzum: Wer über ein als VKP zugelassenes Quad verfügt und bei Winterwetter auf Nummer Sicher gehen möchte, muss sein Fahrzeug stehen lassen.

Anders bei den ATVs und Quads, die als LoF mit offener Leistung zugelassen sind. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind bei der Winterreifenpflicht in Deutschland von dieser Regelung ausgenommen, sofern für sie keine Reifen mit M+S-Kennung angeboten werden. Wer sich diesbezüglich bei seinem Händler / Hersteller erkundigt und eine abschlägige Auskunft erhält, darf bei Winterwetter fahren. Anzuraten ist hier freilich, keine breiten Niederquerschnitt-Reifen zu verwenden, sondern die meist serienmäßig verbaute ballonartig gewölbte, grobstollige Geländebereifung.

Fazit

Das neue deutsche Gesetz für die Winterreifenpflicht in Deutschland erscheint ein bisschen ‚mit der heißen Nadel gestrickt‘. Schließlich ist nicht einzusehen, warum zum Beispiel eine Kymco MXU 500, die als VKP mit 21 PS zugelassen ist, im Winter stehen bleiben muss, während ein weitgehend baugleiches Fahrzeug, das als LoF mit offener Leistung typisiert ist, mit identischer Bereifung fahren darf. Zumal eine entsprechende Kontrolle ausgesprochen aufwändig sein dürfte. Dass ein Winterreifen-Gesetz praxisgerechter sein kann, beweisen die Nachbarn in Österreich.
Wie sich QuadfahrerInnen in Deutschland vor Strafen schützen können und welche Verordnungen in Österreich und der Schweiz gelten, finden interessierte Leser in der folgenden Ausgabe ATV&QUAD 2010/12 ab 17. Dezember am Kiosk oder beim freundlichen Quad-Händler.

Kontakt: > Bundesanzeiger <

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imo

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17 Kommentare

  1. imo
    imo Dezember 04, 13:23

    Uuups – ganz so einfach ist es doch nicht, was die ATVs betrifft. Wäre ja auch zu schön und somit undeutsch. Ein Landratsamt in Schwaben hat aktuell signalisiert, den Begriff „Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge“ nicht auf die Zulassungsform „LoF“ zu beziehen, sondern auf die Verwendung und diesbezüglich lediglich Fahrzeuge mit grünem Nummernschild anzuerkennen. Damit wären als LoF zugelassene ATVs ausgeschlossen, die ja finanzamtbedingt keine grüne Nummer erhalten dürfen – selbst wenn sie in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
    Kurzum: Wenn sich die Gesetzes-Auslegung der Schwaben bundesweit durchsetzt, dürften ATVs noch nicht einmal zum Schneeräumen eingesetzt werden. Pervers eigentlich, schließlich sind sie ja gerade für Einsätze wie diesen gebaut und bereits mit ihrer serienmäßigen Bereifung ideal geeignet.
    Unsere Anregung: Die Schwaben mögen doch mal versuchen, zum Schneeräumen einen mit Winterreifen ausgerüsteten S-Klasse-Benz einzusetzen. Mit dem darf man das ja, laut bundesdeutscher Winterreifen-Verordnung. Hoffentlich fahren sich die Amtsmänner damit dermaßen fest, dass sie ihre Gesetzes-Interpretationen erneut überdenken.

  2. Rudls
    Rudls Dezember 04, 13:24

    Das ist alles recht und schön , ich kaufte mir ein Quad damit ich 4 Räder habe und auch im Winter zur Arbeit fahren kann, aber nun ist es wieder soweit unser Staat erlässt wieder mal ein Gesetz ohne sich vorher Informiert zu haben ob es überhaupt für alle Fahrzeuge Winterreifen gibt und die ATV und Quadfahrer wurden wieder mal nicht berücksichtigt.Fazit : Es werden sich die Reifenhersteller gedanken machen und Winterreifen für Quads herstellen die dann Unbezahlbar sein werden .Ein Schildbürgerstreich also.

  3. Michael Strauß
    Michael Strauß Dezember 04, 13:25

    Danke für den tollen
    Winterreifenservice !!

  4. Robert Klein
    Robert Klein Dezember 04, 15:13

    Leute , der Staat ist nicht zum denken da .
    Wo kämen Wir denn dahin .

  5. Jupp
    Jupp Dezember 04, 16:22

    aber Steuer und Versicherung darf man für das ganze Jahr zahlen !

  6. Klonols
    Klonols Dezember 04, 19:38

    Ich denke mal, es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Quads wurden , da es sich um eine absolute Minderheit handelt, einfach nicht bedacht. Es gibt für diese Fahrzeuge keine Reifen mit M+S Kennung.
    Außerdem denkt ihr doch wohl nicht, daß die Rennleitung das mit Lof oder VKP weiß.

    Eines weiß ich aber, es wird in absehbarer Zeit ein Gerichtsurteil geben, was diesen Fall behandelt hat.

  7. Seikel
    Seikel Dezember 05, 14:01

    Hallo Nun bin ich allso zum Schwarzfahrer geworden wegen der Reifen ??????? Was kommt als Negstes Salzstreuer rechts lings an der Stossstange. Mann Mann die machen nu den Spass den Wir noch hatten Zunichte .( SCHADE ) Gruss Seikel

  8. Ralph
    Ralph Dezember 06, 11:10

    Witzig das manche denken die Rennleitung wäre völlig unwissend was Quads/ATVs angeht. Hier im Landkreis wissen die sehr wohl bescheid.

  9. Müller Günter
    Müller Günter Dezember 06, 16:26

    Das im LA-Schwaben nur LoF Fahrzeuge als diese anerkannt werden wenn sie eine grüne Nummer besitzen b.z.w.nur bei Verwendung eines Grünen Kennzeichen – kann ich mir bein besten willen nicht vorstellen. Hierzu meine Begründung.
    1.) Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen keine Gewerbsmäßige Dienstleistungen mit grüne Kennzeichen durchführen
    2.) Es gibt Gewerbetreibente Unternehmen , in denen LoF Fahrzeuge eingesetzt werden. Diese müssen wegen des Gewerbes natürlich schwarze Kennzeichen führen. z.B. Dienstleister,die Traktoren zum Schneeräumen einsetzen, oder Bauunternehmen, die Traktoren auf Autobahnen zum Kalken einsetzen, oder bei schwierigen Baustellen Muldenkipper bewegen u.s.w. , u.s.w
    Es gibt also unzählige Einsatzgebiete für LoF Fahrzeuge ohne Berechtigung auf ein grünes Kennzeichen.

  10. ICEMAN
    ICEMAN Dezember 06, 22:02

    Wieso konnte die sog.Winterreifenverordnung nicht im Juli oder August getroffen werden.Dann wäre genug Zeit gewesen,sich auszurüsten.
    Achja,da waren die Damen und Herren „Volksvertreter“ ja in Urlaub,tschuldigung hatte ich vergessen.

  11. Quadking
    Quadking Dezember 07, 21:20

    Das ist doch nur abzocke. Weil ein bighorn reifen schlechter ist im winter als ein winterreifen. Mal schauen was passiert

  12. Moppel
    Moppel Dezember 08, 12:13

    Also mich nervt diese ganze Winterreifen schose so langsam echt an! Wenn die feinen Herrschaften da oben beschliessen das es eine Winterreifenpflicht geben soll, dann sollen diese Überbezahlten Schlipsträger auch gefälligst dafür sorgen das dies auch in allen Verkehrsbreichen möglich bzw. klar und deutlich geregelt ist wer nun Reifen braucht und wer nicht! Bin echt mal auf meine erste Kontrolle gespannt.

  13. Fangopackung
    Fangopackung Dezember 09, 18:23

    Ohmann, gibt es nichts wichtigeres ???
    Armes Deutschland.

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